1984An diesem Dienstag gab die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff einen ihrer seltenen öffentlichen Auftritte. Bei der Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin forderte sie energisch eine Aufwertung ihres Hauses, Äußerungen zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung waren ihr jedoch leider nur auf Nachfrage zu entlocken.

Nicht von ungefähr erwähnte Gastgeber Professor Michael Kloepfer in seinen einleitenden Worten, dass die Hauptvortragende des Abends schon mal „von der Journaille als scheues Reh bezeichnet“ wird. Umso erfreuter sei er, dass er die Bundesbeauftragte für einen Gastvortrag zum Thema „Datenschutzaufsicht in der digitalen Gesellschaft“ gewinnen konnte.

Nach einer knappen Stunde Vortrag schienen die meisten Zuhörer im Saal von der juristischen Herangehensweise an das Thema Datenschutz erschlagen zu sein – obwohl sich die Mehrheit der Zuhörer im mehr oder weniger fortgeschrittenen Jurastudium befindet. Trotzdem wurden einige Forderungen und Standpunkte Voßhoffs deutlich: Eine Datenschutzgrundverordnung mache nur Sinn, wenn sie im europäischen Kontext harmonisiert ist. Dies könne auch für den weltweiten Datenschutz eine Art Vorbildcharakter haben. Einen genauen Fahrplan für ein solches Vorhaben nannte sie jedoch nicht.

Dann kam Voßhoff zu ihrem Hauptanliegen. Eine effektive Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verordnungen von staatlicher Seite könne nur sichergestellt werden, wenn ihrer Behörde in Zukunft mehr Geld, mehr Personal und mehr Kompetenzen zur Verfügung stehen. Erstrebenswert sei der Status einer Obersten Bundesbehörde. Ob es dazu kommen wird ist zumindest fraglich. Datenschutz ist vor allem in einer digitalen Gesellschaft ein immer wichtigeres Thema und der Staat hat Sorge zu tragen, dass das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet wird. Doch Voßhoff wird es schwer haben, ihren Forderungen Gehör zu verschaffen, wenn sie nicht konkretere Vorschläge unterbreitet.

Zu wenig mediale Präsenz

Und dann war da ja noch das Thema Vorratsdatenspeicherung. In ihrem Vortrag ging die Bundesbeauftragte leider mit keinem Wort auf die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ein und so war es am Publikum nachzuhaken. Voßhoffs Entschuldigung zur medialen Abstinenz: die „BfDI wird Kraft ihrer Funktion nicht [in den Gesetzgebungsprozess] eingebunden“ und so sind „nur Stellungnahmen möglich“. Eine solche wolle sie am folgenden Tag nach eingehender Prüfung des Gesetzesentwurfs veröffentlichen. Das ist mittlerweile geschehen und die Pressemitteilung fällt eindeutig aus: „Die Neuregelung kann meine bereits geäußerten Bedenken an die Vorgaben für eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung nicht ausräumen.“ Neben weiteren Kritikpunkten erachtet Voßhoff „die unnötige Eile“ des Gesetzgebungsverfahrens als „inakzeptabel“.

Es ist begrüßenswert, dass Frau Voßhoff die Bundesregierung für den Gesetzesentwurf so deutlich kritisiert. Doch entweder unterschätzt sie ihre Möglichkeiten der Einflussnahme durch mehr mediale Präsenz oder sie will der Konfrontation mit der Bundesregierung aus dem Weg gehen. Denn Pressemitteilungen werden Fragen wie die eines interessierten Studenten nicht verstummen lassen: „Warum sind sie nicht viel präsenter in der aktuellen Debatte?“

Bild: Dominik Wagner

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