poilzisten türAm 3. April konstituiert sich ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, der sich mit den Folgen des NSA-Überwachungsskandals befasst. Fast ein Jahr nachdem die ersten Enthüllungen durch Edward Snowden publik wurden, sollen die Überwachungs- und Spionagevorwürfe gegenüber den Geheimdiensten nun geprüft werden. Welche Schwerpunkte setzt der NSA-Untersuchungsausschuss (UAS) und was kann von ihm erwartet werden? Wir haben beim Geheimdienstexperten Wolfgang Krieger nachgefragt. Dass der UAS viele neue Erkenntnisse bringen wird, glaubt er nicht.
Bevor der Deutsche Bundestag sich nun mit den Enthüllungen beschäftigt, die vor allem die Bundesregierung und Bundesbürger betreffen, hat das EU-Parlament bereits eine Untersuchung der Geheimdienstaktivitäten und ihrer Auswirkungen auf die Grundrechte durchgeführt. Der Abschlussbericht wurde am 12. März verabschiedet. Zeitlich war die Untersuchung knapp bemessen und konnte wenige neue Informationen liefern. Zeugen, die zu mehr Aufklärung hätten beitragen können, wie Geheimdienstmitarbeiter aus EU-Mitgliedsstaaten und aus den Vereinigten Staaten, sind einfach nicht erschienen. Die Spionage durch US-Geheimdienste wurde generell verurteilt, und Vorwürfe gegenüber EU-Mitgliedsstaaten, die diesen dabei halfen, wurden in dem Bericht bekräftigt. Die anlasslose Massenüberwachung durch Geheimdienste bedeute einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Bürger, stellte der Bericht fest. Alle EU-Mitgliedsstaaten – explizit adressiert ist auch Deutschland – werden im Bericht u. a. dazu aufgefordert, Sorge zu tragen, dass ihre „nationalen Rechtsrahmen und Kontrollmechanismen im Bereich geheimdienstlicher Tätigkeiten mit den Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang stehen“.

Die Zielsetzung des Untersuchungsausschusses

Die Untersuchung, die der Bundestagsausschuss nun durchführen soll, wird insgesamt aus drei thematischen Blöcken bestehen: Zum einen müsse ein besseres Bild von den Geheimdienstaktivitäten der Five-Eyes (Australien, Kanada, Neuseeland, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) gewonnen werden. Geklärt werden soll, wen die Geheimdienste in welchem Umfang überwacht haben, ebenso wie die Frage, ob deutsche Stellen oder von ihnen Beauftragte die Five-Eyes dabei unterstützt haben.
Zweitens müsse genauer ermittelt werden, wie umfassend die Überwachung von deutschen Politikern, Bediensteten des Bundes und deutschen Einrichtungen im In- und Ausland gewesen sei. Herausgefunden werden soll, weshalb die Kommunikationserfassungen durch die Five-Eyes von Stellen des Bundes nicht früher bemerkt und unterbunden worden sind. Eine zentrale Frage lautet auch, ob die Bundesregierung ihren gesetzlichen Informationspflichten z. B. gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (das Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes) und der G 10-Kommission (das Organ, welches über Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses entscheidet) nachgekommen ist.
Im dritten Themenblock des Ausschusses soll eine bessere Vorstellung davon gewonnen werden, wie es um den Schutz der deutschen Telekommunikationsinfrastruktur bestellt ist und welche Empfehlungen notwendig sind, um diesen zu verbessern. Um den bestmöglichen Schutz der Privatheit der Bürger zu gewährleisten, soll u. a. geklärt werden, ob bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen künftig anders vorgegangen werden muss.

Prof. Dr. Wolfgang Krieger ist seit 1995 Universitätsprofessor für Neuere Geschichte an der Philipps-Universität Marburg. Er gilt als Experte für die Geschichte der Nachrichtendienste. Zu seinen Veröffentlichungen gehört u. a. „Geheimhaltung und Transparenz. Demokratische Kontrolle der Geheimdienste im internationalen Vergleich“ (hrsg. mit W. Smidt, U. Poppe, H. Müller-Enbergs) Münster 2007.

Für die Untersuchung wird der Ausschuss hochrangige Geheimdienstbeamte aus dem Vereinigten Königreich und den USA laden sowie Bedienstete aus dem Kanzleramt (dem der Bundesnachrichtendienst unterstellt ist) sowie die Kanzlerin höchstselbst. Gerhard Schindler, Präsident des Bundesnachrichtendienstes, wird – anders als bei der Untersuchung durch das EU-Parlament – erscheinen müssen. Eine Einladung Edward Snowdens ist noch ungewiss. Snowden hatte zuvor mehrfach gesagt, er werde keine neuen Informationen bekannt geben und diese den eingeweihten Journalisten überlassen.
 

„Snowden ist nur ein kleines Licht“

Prof. Wolfgang Krieger forscht seit Jahren über Geheimdienste, er sieht in der Befragung Snowdens keine Notwendigkeit. Der Whistleblower sei als ehemaliger Service-Techniker für Computernetze im Geheimdienstgefüge ein „kleines Licht“.  Ihn einzuladen, könne „allenfalls als politische Zirkusnummer“ dienen und die „moralisierende Aufgeregtheit“ anfachen. Zu der Frage, ob sich der UAS bei seinen Sitzungen gegen eine Abhörung durch US-Geheimdienste wehren könne, macht sich Krieger keine Illusionen: „Das ist irrelevant, weil die USA viel mehr wissen als unsere Parlamentarier.“
Aber warum wissen deutsche Parlamentarier so wenig und wofür gibt es das Parlamentarischen Kontrollgremium, wenn die Geheimdienstaktivitäten dem allgemeinen politischen Interesse derart zuwiderlaufen, wie es der Fall zu sein scheint? Laut Kriegers Einschätzungen würden sich (deutsche) Politiker „möglichst wenig mit den geheimen Nachrichtendiensten“ beschäftigen und Schwierigkeiten lieber aus dem Weg gehen. Deshalb, und um die anlasslose Massenüberwachung der Geheimdienste zukünftig unterbinden zu können, fordert Krieger die Politik auf, das Parlamentarische Kontrollgremium endlich adäquat einzusetzen – neuer Instrumente bedürfe es demnach nicht, sie seien theoretisch ausreichend vorhanden. Die  „Möglichkeiten des Gesetzes über die Kontrolle der Dienste“ müssten also lediglich voll ausgeschöpft und ein Diskurs darüber geführt werden, welche Befähigungen diese tatsächlich bräuchten. Den Bundesnachrichtendienst „als bösen Buben hinzustellen“ – wie es in seinen Augen die Opposition beabsichtigt – sei irreführend. Für Krieger ist der Untersuchungsausschuss „politische Augenwischerei“, da die wichtigsten Zeugen, die englischen und US-amerikanischen Geheimdienstbeamten, „nicht kommen oder nichts sagen“ würden.
Ganz anders sieht das der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, der den Untersuchungsausschuss als das „schärfste Schwert des Parlaments“ bezeichnete, das nun zum Einsatz komme, um „verfassungsgemäße Verhältnisse“ wiederherstellen zu können.  

Fazit

Parlamentarische Kontrolle ist verfassungsmäßig vorgesehen, aber sie fand praktisch nicht statt. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Geheimdiensten seit Jahrzehnten und in wechselnder Besetzung bewusst freie Hand ließ. Bis heute scheinen die zuständigen Politiker eine Debatte über angemessene Vorgaben zu vermeiden. Der Geheimdienstskandal entpuppt sich damit zum Politikskandal. Es müsse, so Wolfgang Krieger, vielmehr „grundsätzlich über die deutsche Position in der Welt des Internets“ nachgedacht werden. Alles andere sei eine „unzulässige Verkürzung des politischen Problems“. Die einzige Hoffnung des Geheimdienstexperten ist, dass der Ausschuss einen Anstoß in diese Richtung geben wird.
 
Weiterführende Links:
Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses: bit.ly/1jD6ktL
Drucksache des Deutschen Bundestages zum Untersuchungsausschuss: bit.ly/1pBr6Hz
Interview mit Clemens Binninger, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des Untersuchungsausschusses: bit.ly/1i1sIHV
Zusammenfassung der Aussagen des Untersuchungsberichts des EU-Parlaments: http://politik-digital.de/eu-parlament-zur-nsa-affaere-schwerwiegender-eingriff-in-grundrechte-der-buerger/
Bild: Boston Public Library (CC BY-NC-ND 2.0)
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